Finanz-Buchhaltung* und Löhne & Gehälter* vom Buchhaltungsbüro* Einhausen (Bergstraße)

  

Finanz-Buchhaltung*

 

Das Rechnungswesen erschöpft sich nicht in der Erfüllung gesetzlicher Buchhaltungspflichten, es ist zudem ein wesentliches Element der operativen Unternehmenssteuerung. Wir übernehmen daher nicht nur Ihre Finanzbuchhaltung*, sondern unterstützen Sie mit unserem Fachwissen sowohl bei der lückenlosen Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge als auch der Entwicklung von Auswertungen. So erhalten Sie an Hand Ihrer Buchhaltung* eine aussagefähige Grundlage für Ihre betrieblichen Entscheidungsprozesse. 


 Unsere Leistungen

 

  •  Laufende Finanzbuchhaltung* (EDV-gestützt)
  •  Debitoren-, und Kreditorenbuchhaltung*
  •  GuV Planung
  •  Liquiditätsplanung
  •  Kostenstellenrechnung
  •  kaufmännisches Mahnwesen

 
 
 Unsere Preise

 

Der Umfang für die Erstellung von Finanzbuchhaltungen* kann sehr stark differieren, daher legen wir für die Berechnung den tatsächlich angefallenen Aufwand zugrunde. Der verrechnete Stundensatz beträgt 60 €, abgerechnet wird in 1/4 Stunden Einheiten. Gerne können Sie auch eine Pauschale mit uns vereinbaren.  

 

Die angebotene Dienstleistung ist begrenzt auf mechanische Arbeitsgänge §6 Nr. 3 StBerG und das Buchen laufender Geschäftsvorfälle einschl. Kontieren §6 Nr. 4 StBerG. Jahresabschlussarbeiten, Rechts- und Steuerberatungen übernimmt weiterhin Ihr Steuerberater.

  

Lohn-Buchhaltung* und Gehalts-Buchhaltung*

 

 

 

 

 

 

 

 

Unsere Leistungen

 

  • Lohn- und Gehaltsbuchhaltung* (Erstellung von Lohn-/Gehaltsabrechnungen*)
  • Erstellung von Lohnsteueranmeldungen und Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweisen
  • Mitwirkung bei Sozialversicherungsprüfungen

 
 
 Unsere Preise
 

  • Für die Erstellung der monatlichen Lohnbuchhaltung*, inkl. Lohnsteuer-Anmeldungen, Krankenkassenbeitragsnachweise, BG-Meldungen, etc. berechnen wir: 
    • bis 5 Arbeitnehmer:      14,00 € pro Arbeitnehmer
    •   6 - 10 Arbeitnehmer:  13,50 € pro Arbeitnehmer
    • 11 - 20 Arbeitnehmer:  13,00 € pro Arbeitnehmer
    • 21 - 30 Arbeitnehmer:  12,50 € pro Arbeitnehmer
    • 31 - 40 Arbeitnehmer:  12,00 € pro Arbeitnehmer
    • über 40 Arbeitnehmer: 11,50 € pro Arbeitnehmer
  • Die einmalige Einrichtungsgebühr pro Arbeitnehmer beträgt 20,00 €.

 

  

betriebswirtschaftliche Beratung


Unsere Leistungen
 

Betriebswirtschaftliche Beratung, Erstellung von Liquiditätsplan, Existenzgründungsberatung, etc.
 
Unsere Preise
 

Für betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen berechnen wir einen Stundensatz von 75,- €.

  

Lernen Sie das Buchhaltungsbüro*-Einhausen (Bergstraße) kennen

  

 

Gerne kommen wir zu einem unverbindlichen Gespräch zu Ihnen - egal ob im Großraum Darmstadt, Mannheim, Heidelberg oder Worms

Buchhaltungsbüro* Einhausen
Die Wilbers 31
64683 Einhausen
Telefon: +49 6251 86 08 51 8+49 6251 86 08 51 8
Fax: +49 6251 86 08 51 9
E-Mail-Adresse:

  

   

*Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 3 u. 4 StBerG das Kontieren und Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und die Lohnsteuer-Anmeldung.

Druckversion | Sitemap
© Buchhaltungsbüro*-Einhausen