Das Rechnungswesen erschöpft sich nicht in der Erfüllung gesetzlicher Buchhaltungspflichten, es ist zudem ein wesentliches Element der operativen Unternehmenssteuerung. Wir übernehmen daher nicht nur Ihre Finanzbuchhaltung*, sondern unterstützen Sie mit unserem Fachwissen sowohl bei der lückenlosen Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge als auch der Entwicklung von Auswertungen. So erhalten Sie an Hand Ihrer Buchhaltung* eine aussagefähige Grundlage für Ihre betrieblichen Entscheidungsprozesse.
Unsere Leistungen
Unsere Preise
Der Umfang für die Erstellung von Finanzbuchhaltungen* kann sehr stark differieren, daher legen wir für die Berechnung den tatsächlich angefallenen Aufwand zugrunde. Der verrechnete Stundensatz beträgt 60 €, abgerechnet wird in 1/4 Stunden Einheiten. Gerne können Sie auch eine Pauschale mit uns vereinbaren.
Die angebotene Dienstleistung ist begrenzt auf mechanische Arbeitsgänge §6 Nr. 3 StBerG und das Buchen laufender Geschäftsvorfälle einschl. Kontieren §6 Nr. 4 StBerG. Jahresabschlussarbeiten, Rechts- und Steuerberatungen übernimmt weiterhin Ihr Steuerberater.
Unsere Leistungen
Unsere Preise
Gerne kommen wir zu einem unverbindlichen Gespräch zu Ihnen - egal ob im Großraum Darmstadt, Mannheim, Heidelberg oder Worms
*Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 3 u. 4 StBerG das Kontieren und Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und die Lohnsteuer-Anmeldung.